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   BVerwG, 29.02.1972 - II WD 103.70   

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BVerwG, 29.02.1972 - II WD 103.70 (https://dejure.org/1972,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1972 - II WD 103.70 (https://dejure.org/1972,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1972 - II WD 103.70 (https://dejure.org/1972,1671)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Verstoß gegen Dienstpflichten - Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.1969 - II WD 24.69

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Verstoß gegen Dienstpflichten -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1972 - II WD 103.70
    Die Änderung der strafrechtlichen Bewertung hat nicht zur Folge gehabt, daß gleichgeschlechtliche Betätigungen zwischen Soldaten nicht auch weiterhin dem Ansehen der daran aktiv Beteiligten wie der Bundeswehr abträglich sein können (vgl. BVerwG Urteile vom 18. September 1969 - II WD 24/69 - und vom 25. Juni 1970 - II WD 18/69).
  • BVerwG, 25.06.1970 - II WD 18.69

    Unzüchtiges Verhaltens eines Hauptfeldwebels der Bundeswehr gegenüber einem

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1972 - II WD 103.70
    Die Änderung der strafrechtlichen Bewertung hat nicht zur Folge gehabt, daß gleichgeschlechtliche Betätigungen zwischen Soldaten nicht auch weiterhin dem Ansehen der daran aktiv Beteiligten wie der Bundeswehr abträglich sein können (vgl. BVerwG Urteile vom 18. September 1969 - II WD 24/69 - und vom 25. Juni 1970 - II WD 18/69).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

    Denn jeder Verstoß eines Soldaten gegen eine gesetzliche Dienstpflicht, die dem § 17 SG vorangestellt ist, enthält (zugleich) einen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 SG, wenn dem festgestellten Verhalten unabhängig von anderen Pflichtenverstößen die Eignung zur Ansehensminderung innewohnt (vgl. Urteil vom 29. Februar 1972 - BVerwG 2 WD 103.70 - NZWehrr 1972, 152; Walz in Walz/Eichen/Sohm, SG, 1. Auflage 2006, § 17 Rn. 38).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Dem festgestellten Verhalten muss vielmehr unabhängig von diesem anderweitigen Pflichtenverstoß bereits die Eignung zur Ansehens- oder Vertrauensschädigung innewohnen (vgl. Urteile vom 29. Februar 1972 - BVerwG 2 WD 103.70 - NZWehrr 1972, 152, vom 16. März 2004 a.a.O. und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 56 = NZWehrr 2007, 214; Scherer/Alff, a.a.O. § 17 Rn. 14).
  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil;

    Dem festgestellten Verhalten muss vielmehr unabhängig von diesem anderweitigen Pflichtenverstoß bereits die Eignung zur Ansehens- oder Vertrauensschädigung innewohnen (vgl. Urteil vom 29. Februar 1972 - BVerwG II WD 103.70 - und Scherer/Alff, a.a.O., 6. Aufl. 1998 und 7. Aufl. 2003, jeweils § 17 RNr. 14).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Dem festgestellten Verhalten muss vielmehr unabhängig von diesem anderweitigen Pflichtenverstoß bereits die Eignung zur Ansehens- oder Vertrauensschädigung innewohnen (vgl. Urteile vom 29. Februar 1972 - BVerwG 2 WD 103.70 - NZWehrr 1972, 152 und vom 16. März 2004 - BVerwG 2 WD 3.04 a.a.O.; Scherer/Alff, SG, 6. Aufl. 1998 und 7. Aufl. 2003, jeweils § 17 Rn. 14).
  • BVerwG, 16.11.1976 - 2 WD 20.76

    Fahrlässige Herbeiführung eines die Schuldfähigkeit ausschließenden

    Der Soldat hat, als er sich an den schlafenden Untergebenen heranmachte, nicht seine Vorgesetztenstellung ins Spiel gebracht (vgl. BVerwG Urteil vom 29. Februar 1972 - II WD 103/70).
  • BVerwG, 03.09.1973 - II WD 53.72

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen auf

    Die Fürsorgepflicht umfaßt auch die Verpflichtung des Vorgesetzten, sich jeder pflichtwidrigen Schädigung des Untergebenen zu enthalten (vgl. BVerwG Urteile vom 29. Februar 1972 - II WD 103/70 -, vom 14. April 1972 - II WD 47/71 -, vom 26. September 1972 - II WD 60/71 - und vom 9. November 1972 - II WD 21/72).
  • BVerwG, 08.11.1972 - II WD 68.71

    Herausgabe von Bundeseigentum an einen Dritten zur Benutzung als Verstoß gegen

    Zwar ist ein Verstoß gegen andere Dienstpflichten regelmäßig geeignet, das Ansehen des betreffenden Soldaten in Frage zu stellen; erschöpft sich das Fehlverhalten jedoch - wie hier - in der Verletzung einer anderen Dienstpflicht und wirkt es nur um dieses Pflichtverstoßes willen ansehensgefährdend, so schließt die spezielle Vorschrift des Soldatengesetzes die allgemeinere des § 17 Abs. 2 aus (vgl. BVerwG Urteil vom 29. Februar 1972 - II WD 103/70).
  • BVerwG, 07.09.1973 - II WD 16.72

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - Unterschlagung dienstlich anvertrauten

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 29. Februar 1972 - II WD 103/70 - ausgeführt hat, verstößt ein Vorgesetzter nur dann gegen die ihm obliegende Fürsorgepflicht, wenn er bei der Mißachtung der Würde, Ehre oder Rechte eines Kameraden in seiner Eigenschaft als Vorgesetzter tätig wird; diese Voraussetzung liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 28.04.1972 - II WD 17.71

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Disziplinarverfahren auf Grund eines

    Ebenso wie es aber Fälle gibt, in denen § 10 Abs. 3 SG neben § 12 Satz 2 SG nicht zur Anwendung kommen kann, weil der Vorgesetzte im konkreten Falle nicht in seiner Eigenschaft als Vorgesetzter tätig geworden ist (vgl. BVerwG Urteil vom 29. Februar 1972 - II WD 103/70), sind auch Fälle denkbar, in denen § 10 Abs. 3 SG den § 12 Satz 2 SG ausschließt, weil die Verletzung des hier mißachteten Rechts des Kameraden nur durch einen Vorgesetzten möglich ist.
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